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L-1317 Anerkennung einer Schwerbehinderung

Beginn Mi., 29.05.2024, 19:00 - 20:30 Uhr
Kursgebühr 7,00 €
Dauer 1 Abend
Kursleitung Bettina Sievers

Das Schwerbehindertenrecht umfasst das Recht auf Teilhabe der Menschen, welche aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalles hinsichtlich der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben häufig eingeschränkt werden. Die Gesellschaft, in der wir leben, schränkt Menschen mit Erkrankungen und nicht folgenlos verheilten Unfällen leider immer noch stark ein. Es gibt dafür das Sozialgesetzbuch IX in dem Hilfen, Nachteilsausgleiche und eine bestmögliche Teilhabe dieser Menschen an unserem gesellschaftlichen Leben geregelt sind. Die Feststellung, dass ein Mensch eine Behinderung oder eine Schwerbehinderung hat, ist daher sehr wichtig, damit die Gesellschaft diesem Menschen bestmöglich eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen kann.

Es stellen sich daher die folgenden Fragen in diesem Themengebiet:

Ab welchem Grad gelte ich als behindert und ab wann gelte ich als schwerbehindert?

Wo beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?

Was gilt es bei der Ausfüllung des Antrages auf eine Behinderung bzw. Schwerbehinderung zu beachten?

Worauf kommt es bei der Feststellung einer Behinderung bzw. Schwerbehinderung an?

Welche Hilfen und Nachteilsausgleiche stehen mir zu, wenn ich behindert oder schwerbehindert bin?

Was bedeuten die Begriffe Heilungsbewährung und Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten?


Die Referentin Bettina Sievers ist Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Sozialrecht.




Kursort

Raum 1, 1. OG, Haupteingang

Bahnhofstraße 7
50374 Erftstadt

Termine

Datum
29.05.2024
Uhrzeit
19:00 - 20:30 Uhr
Ort
Bahnhofstraße 7, VHS-Standort Bahnhofstraße 7, Raum 1, 1. OG, Haupteingang